Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger und eine der wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Um das Ziel von 215 Gigawatt Kapazität – was einer Leistung von über 130 Atomkraftwerken entspricht – bei der Solarenergie bis 2030 zu erreichen, soll der jährliche Zubau verdreifacht werden. Wir brauchen also deutlich mehr Tempo beim Ausbau. Vergangene Woche hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Solarpaket 1 beschlossen. Kernstück ist die Beschleunigung und Entbürokratisierung beim PV-Ausbau.
Bei Solarsteckeranlagen und Balkonkraftwerken wird es folgende Änderungen geben: Ab dem neuen Jahr soll es möglich sein, Balkonkraftwerke mit einer höheren Wechselrichterleistung zu betreiben – anstatt maximal 600 Watt sind dann bis zu 800 Watt erlaubt. Bei steckerfertigen Solaranlagen, die beispielsweise für Fassaden oder Terrassen geeignet sind, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von bis zu 2.000 Watt haben, zuvor galt auch hier die Grenze von 600 Watt.
Weniger Bürokratie: Die Meldepflicht für Balkon-Photovoltaikanlagen soll beim Netzbetreiber entfallen. Ist die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert, erfolgt automatisch eine Meldung an den Netzbetreiber. Ein zusätzlicher digitaler Stromzähler soll für das Balkonkraftwerk nicht mehr nötig sein. Auch die alten Ferraris-Zähler sollen vorerst noch genutzt werden können. Diese sollen ab 2024 rückwärts laufen dürfen.
Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am PV-Ausbau: Die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z. B. auf einem Mehrfamilienhaus wird stark vereinfacht. Eine gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht es, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.