Der Konsum von Cannabis ist seit Jahrzehnten eine gesellschaftliche Realität.
Das Ziel, Menschen vom Konsum abzubringen, wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht. Im Gegenteil: Trotz eines rigiden Verbots konsumieren immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis. Eine vor allem ideologisch motivierte Verbotspolitik hat dies ignoriert und gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme verursacht. Es ist ein illegaler Schwarzmarkt entstanden, auf dem weder Jugend- noch Gesundheits- oder Verbraucherschutz gelten und von dem vor allem die organisierte Kriminalität profitierte. Gleichzeitig wurden viele Personen kriminalisiert, nur weil sie Cannabis konsumieren. Dabei sind Repressionen gerade für diejenigen problematisch, die aufgrund ihres Konsumverhaltens am dringendsten Unterstützung benötigen.
In dieser Woche ist nun das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, mit dem wir den Gesundheits- und Jugendschutz stärken und den Schwarzmarkt eindämmen. Erwachsene Menschen werden nicht länger kriminalisiert. Das entlastet die Polizei sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Für Erwachsene unter 21 Jahren gelten abgesenkte THC-Grenzen und Abgabemengen. Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz werden streng kontrolliert. Der Zugang für Jugendliche wird erschwert.
Verschiedene Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses erhielten im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit von 35 Stimmen. Damit konnte das Gesetz, wie vom Bundestag beschlossen, am 1. April in Kraft treten. Die Regelungen für die Anbauvereinigungen treten, wie vorgesehen, am 1. Juli 2024 in Kraft. Letzteres gibt den Ländern mehr Zeit, sich auf die Umsetzung dieses Gesetzes vorzubereiten. Berechtigte Bedenken im Länderkreis über eine rechtzeitige Umsetzung des rückwirkenden Straferlasses, wie sie auch Baden-Württemberg vorgebracht hat, nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben und wird das entsprechend unterstützen.