In Baden-Württemberg ist es ab sofort einfacher, Solaranlagen auf und an Denkmalen zu errichten. „Wir denken Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen. Viele Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes wollen zum Klimaschutz beitragen. Das ermöglichen wir nun einfacher“, erklärte die Esslinger Landtagsabgeordnete Andrea Lindlohr (GRÜNE), die Staatssekretärin im zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist und an neuen Leitlinien hierzu mitgewirkt hatte.
Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür eine Genehmigung. Erste Ansprechstelle hierfür ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Das zuständige Ministerium hat als Oberste Denkmalschutzbehörde nun festgelegt, dass die Ablehnung einer Photovoltaikanlage nur noch bei einer erheblichen Beeinträchtigung in Betracht kommt. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn sich die eingedeckte Dachfläche unterordnet und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht wird.
„Photovoltaikanlagen sind baulich reversibel. Sie tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern auch zur Wirtschaftlichkeit und somit zum Erhalt unserer denkmalgeschützten Gebäude. Das ist gerade auch in Esslingen wichtig, um unseren großen Schatz an Kulturdenkmalen auf Dauer zu bewahren“, so Lindlohr. Bei immer weiter steigenden Energiepreisen und den Einschränkungen zum Beispiel bei der Dämmung ist dies vielen Eigentümern ein Anliegen.
Auch neue technische Möglichkeiten wie Solardachziegel, angepasste Farbmöglichkeiten oder Dünnschicht-Techniken sieht Lindlohr positiv zu dieser positiven Entwicklung beitragen.
Für historische Stadt- und Ortskerne, deren gesamtes Erscheinungsbild unter Schutz steht, schafft das Land zusätzlich ein Solarkataster. Ein Planwerk, das an jede einzelne Stadt angepasst werden kann, um so Standorte zu finden, die für die Nutzung von Sonnenenergie in Frage kommen, ohne das Stadtbild erheblich zu beeinträchtigen.