Das neue baden-württembergische Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetzes ist am 11. Februar 2023 in Kraft getreten.
„In dieser Rechtsvorschrift wird nun klar formuliert, dass sich Denkmalschutz und Klimaschutz nicht mehr kategorisch ausschließen. Der Landes-Erlass ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur angestrebten Netto-Treibhausgas-Neutralität im Jahr 2040“, erklärt die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Esslinger Gemeinderat Carmen Tittel.
Die aktuellen Änderungen im Denkmalschutzgesetz haben weitreichende Auswirkungen, hinsichtlich der Genehmigung von Solaranlagen in der Esslinger Altstadt: Hier gilt jetzt, dass sich Solaranlagen und Denkmalschutz nicht mehr ausschließen.
„Gesamtanlagen- bzw. Altstadtsatzungen sind nach dem neuen Gesetz nur zulässig, wenn sie gleichzeitig die Nutzung von erneuerbaren Energien zulassen. Dies ist in der Stadt Esslingen bisher nicht der Fall. In der Vergangenheit wurden bei uns Solaranlagen innerhalb des Geltungsbereich der Gesamtanalgensatzung, also in der Esslinger Altstadt kategorisch abgelehnt“, weiß Carmen Tittel. „Diese Praxis muss nun endlich geändert werden.“
Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Esslinger Gemeinderat erneut einen Antrag gestellt, in dem sie die Verwaltung auffordert, die kommunale Satzung jetzt rasch auf die neue Gesetzeslage anzupassen. „Das ist zwingend nötig, damit die Esslinger Gesamtanlagensatzung gesetzeskonform ausgestaltet wird und Solaranlagen innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung grundsätzlich ermöglicht werden können. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf Solaranlagen auf ihren Dächern und damit auf die Erzeugung von kostengünstigem eigenem Strom oder Wärme“, so die Grünen-Chefin.
Die Grünen haben schon einmal einen Antrag zu diesem Thema gestellt, den die anderen Fraktionen allerdings nicht unterstützt hatten.