Die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ein Meilenstein für die Versorgung mit erneuerbarer Wärme und schafft verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch, um teure Fehlinvestitionen in fossile Energien zu verhindern. Damit werden ab 2024 alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben.
Für die Technik besteht Wahlfreiheit. Es sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen. So werden unterschiedliche Lösungen und Ansätze eröffnet, wie der Umstieg auf erneuerbare Wärme gelingen kann. Der Einbau erneuerbarer Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Faire Wärme ist sozial ausgewogen und pragmatisch umsetzbar. Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden. Neu ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Faire Wärme sieht Härtefallregelungen für Immobilienbesitzer*innen und Schutzklauseln für Mieter*innen vor. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Ein weiterer Baustein für faire Wärme ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Für den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen etwa steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird diese Maßnahme mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Viele Informationen rund um das Thema GEG und mögliche Förderungen finden Sie bei www.energiewechsel.de.