Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt Dr. Sebastian Schäfer, Bundestagsabgeordneter für B90/Die Grünen für den Wahlkreis Esslingen:
"Die Corona-Lage ist weiterhin sehr ernst. Nach wie vor nimmt in zu vielen Regionen die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Covid-19 auf den Intensivstationen zu. Unser Gesundheitswesen steht schon jetzt in einer dramatischer Belastung. Die Inzidenz in Esslingen liegt bei 557 pro 100.000 Einwohnern, die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg bei 662. Die ersten Fälle der Omikron-Variante in Deutschland erhöhen den Handlungsdruck zusätzlich. Vieles deutet darauf hin, dass die Variante ansteckender ist als Delta. In den kommenden Wochen kommt es deshalb darauf an, das Risiko für Infektionen und damit Kontakte deutlich zu reduzieren.
Zusammen mit SPD und FDP haben wir weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für zügiges Handeln durch die Länder. Ergänzend zu den bereits im November beschlossenen Regelungen wie etwa 3G am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr sowie die Homeoffice-Pflicht präzisieren und erweitern wir das Instrumentarium der Länder. Das Gesetz schafft für sie die Möglichkeit, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in den Ländern bis zum 25. November 2021 in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Bereits geltende Maßnahmen können damit fortbestehen. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente.
Unser wichtigstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie bleiben die Impfungen. Das hilft allerdings nicht kurzfristig. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen, ob Erstimpfung oder Auffrischung, ist ein gutes Zeichen. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen, die das wollen, schnell eine Impfung erhalten. Deshalb werden wir mit unserem Gesetz den Kreis der Impfberechtigten erweitern und Impfungen zum Beispiel durch Apothekerinnen oder Zahnärzte nach vorheriger Schulung ermöglichen. Mit großer Sorge beobachten wir erneute tragische Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen mit Todesopfern. Daher werden wir einen Schutzwall für besonders gefährdete Menschen schaffen. Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, wird zunächst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Bis zum 15. März 2022 müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag werden wir in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie in einem nächsten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ausgestaltet werden soll."